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Impressum & AGB

 

 

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Jadwiga Maria Damm

Studio JMD

Interior Design & Architektur

Erich-Klabunde-Str.32

34121 Kassel

Kontakt:

Telefon: +49 1632922027

E-Mail: interiordesign@studiojmd.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a

Umsatzsteuergesetz: DE 284207357

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle:

e-recht24.de

 

 

 

 

 

Studio JMD Interior Design & Architektur , Erich-Klabunde-Str.32, 34121 Kassel

 

AGB GELTUNGSBEREICH

 

1. Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen, Gestaltungs- und Entwurf Konzepten, Planung und Design von Möbeln, 3D Fotorealistische Visualisierungen, Moodboards die von Studio JMD Interior Design & Architektur (im Folgenden Auftragnehmerin) und dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber) erbracht werden. Alle vertragsrelevanten, durch die Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den im Angebot aufgeführten Leistungsbeschreibungen und beigefügten Anlagen. Alle in der Anlage zum Angebot genannten Fremdleistungen, sei es aus Handwerker- bzw. Herstellungstätigkeiten, Material- oder Möbellieferungen, dienen lediglich der Kostenübersicht und sind nicht Bestandteil des Angebots und somit nicht bindend. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Auftragnehmerin bei höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und s chwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung und im Umfang i hrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit wird. Spezielle, nicht im Angebot aufgeführte Ausführungswünsche und Änderungen s i nd bei Auftragsvergabe in schriftlicher Form anzugeben.

 

2.VERTRAGSABSCHLUSS Die Auftragserteilung erfolgt durch die Rückgabe des vom Auftraggeber unterzeichneten Angebotes per Mail und ist in letzterem Fall auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Die Auftragserteilung bezieht sich ausschließlich auf alle im Angebot erfassten Positionen. Die Auftragserteilung ist bindend. Änderungswünsche werden in einem gesonderten Angebot erfasst und separat vergütet. Der Auftragnehmer wird erst nach Eingang eines Anzahlungsbetrages in Höhe von 50% des Auftragsvolumens tätig.

Für das Zustandekommen eines kostenpflichtigen verbindlichen Beratungsvertrages und die Einkaufsbegleitung genügt die schriftliche Bestätigung eines vorher zu vereinbarenden Termins durch den Auftraggeber. Der in der Terminvereinbarung durch die Auftragnehmerin genannte Vergütungssatz ist auch zur Zahlung fällig, wenn der Auftraggeber am vereinbarten Ort nicht erscheint. Terminabsagen entbinden ausschließlich von der Zahlungsfälligkeit, wenn diese früh genug, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, per Mail bei der Auftragnehmerin eingegangen sind. Bis dahin entstandene Auslagen bleiben von der Zahlungsentbindung unberührt.

3.LEISTUNGEN DER AUFTRAGNEHMERIN Nicht im Angebot bzw. in der Terminvereinbarung genannte Planungs-, Beratungs- und Organisationsleistungen sind nur im Falle einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung durch die Auftragnehmerin zu erbringen und werden extra vergütet. Eine Verrechnung mit anderen genannten Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. In von der Auftragnehmerin vorgelegten Entwürfen angegebene Inhalte, Abbildungen bzw. Anschauungsmaterialien und Muster sind grundsätzlich unverbindliche Eigenschaftsangaben. Mögliche Abweichungen in Bezug auf Form, Farbe, Material oder Gewicht, auch durch z.B. unterschiedliche Chargen, stellen keine Mängel dar, sofern sie nicht wesentlich vom Inhalt der Leistungsbeschreibung abweichen. Änderungen der in den Leistungsbeschreibungen genannten Mengenangaben sowie anderen messbaren Werte bedürfen keiner gesonderten Absprache, soweit sie sich innerhalb einer Toleranzgrenze von +/- 10% bewegen und stellen keine Mängel dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde bzw. die exakte Einhaltung dieses/r Wertes/Mengenangabe für den Inhalt des Auftrages wesentlich ist. Darüber hinaus gehende Änderungen bedürfen der gesonderten Genehmigung durch den Auftraggeber.

4.LIEFER- UND FRISTTERMINE Alle Liefer- und Leistungstermine bzw. –fristen sind grundsätzlich unverbindliche Angaben, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Liefer- bzw. Leistungstermine oder –fristen beginnen frühestens ab Auftragsbestätigung und dem Zahlungseingang der 50%igen Anzahlungssumme und sind nur für den genannten Leistungsabschnitt relevant. Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im befristeten Auftrag genannt sind bzw. im Nachgang beauftragt wurden, sind von der Lieferfrist ausgeschlossen.

Die Auftragnehmerin haftet nur für die von ihr selber zu erbringenden Leistungen. Aus der Auftragnehmer-Haftung für pünktliche Lieferung ausgeschlossen sind Liefertermine von sämtlichen Zulieferern für anzufertigende und zu bestellende, zur Auftragsfertigstellung benötigte Waren sowie Arbeiten von Fach- und Handwerksbetrieben. Der Auftrag gilt auch als pünktlich abgewickelt, wenn nicht zur Nutzung zwingend notwendige einzelne Teilleistungen noch nicht erbracht wurden. In diesem Fall verpflichtet sich die Auftragnehmerin zur umgehenden und schnellstmöglichen Nachlieferung.

5.QUALITÄT UND HAFTUNG Die Auftragnehmerin ist bestrebt, einen hohen Grad an professionellen Dienstleistungen zu bieten. Für die Aussagen und Angaben in den Inseraten und Angeboten der Auftragnehmerin wird keine Haftung übernommen. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantien für das zu erreichende Ziel, sie gewährleistet einzig das Erbringen der versprochenen Dienstleistungen gemäß dem branchenüblichen Sorgfaltsmaßstab. Je nach Gerät, Browser und Browserversion können Darstellungen und Möglichkeiten der technischen Umsetzung von webbasierten Lösungen stark variieren. Die Auftragnehmerin garantiert die Darstellung und Browsertauglichkeit der entwickelten webbasierten Lösung lediglich im schriftlich zugesicherten Umfang. Die Auftragnehmerin gibt – soweit nicht explizit anders vereinbart – keine Garantie, dass das Produkt den Anforderungen und den Zwecken von Auftraggeber genügt oder mit den von Auftraggeber ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Mängelrügen in Hinblick auf Leistungen, welche die Auftragnehmerin im Rahmen der ihr zukommenden gestalterischen und schöpferischen Freiheit getätigt hat (Konzepte, Designs, Moodboards-Vorschläge, etc.), sind nicht möglich. Diesbezüglich verpflichtet sich die Auftragnehmerin zur Sorgfalt und Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben in einer Qualität, die dem aktuellen technischen Stand entspricht. Die Auftragnehmerin hat keine Mängel zu vertreten, welche auf höhere Gewalt, unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, selber veranlasste Änderungswünsche an Produkten oder Störungen durch Dritte zurückzuführen sind. Alle von der Auftragnehmerin vorgelegten Entwürfe, insbesondere für designte Möbel bzw. Einbauten verbleiben urheberrechtlich beim und im Eigentum der Auftragnehmerin. Erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrages erhält der Auftraggeber lediglich Nutzungsrechte an den Entwürfen und Designs. Eine Weitergabe der Entwürfe und Designs durch den Auftraggeber an Dritte wird ausdrücklich untersagt. Gleiches gilt für Änderungen, die nicht von der Auftragnehmerin ausdrücklich genehmigt wurden. 

Für die Herstellung von in Entwürfen designten Möbeln sowie diverser Handwerksleistungen ist der Auftragnehmerin nicht zuständig und übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung. Auf Wunsch kann die Weitergabe solcher Arbeiten an Fachbetriebe sowie der Einkauf aller Einrichtungsgegenstände, Accessoires und Dekorationen hinzugebucht werden und wird dann Bestandteil des Auftrages. In diesem Fall bleibt es der Auftragnehmerin überlassen, welche Handwerksbetriebe für die zu erbringenden Arbeiten beauftragt bzw. bei welchen Lieferanten die zu beschaffenden Gegenstände erworben werden. Der Haftungsausschluss gilt auch für Arbeiten aus Aufträgen, die an von der Auftragnehmerin gewählte Unternehmen erteilt wurden sowie für Lieferungen aus Bestellungen und Einkäufen zur Abwicklung des Projektes, auch wenn sie von der Auftragnehmerin beschafft wurden. Für Ausfälle aus Bestellungen bzw. Herstellungsaufträgen, deren Entstehen nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin liegen, wird ebenfalls keine Haftung durch den Auftragnehmer übernommen. In diesem Fall bleibt dem Auftragnehmer das Recht vorbehalten, den im Auftrag genannten, nicht erbringbaren Teil zu stornieren. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Ersatzansprüche an den Auftragnehmer zu. Nach Entwurfsvorlage ist der Auftraggeber verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen für die Vergabe des Auftrages zu entscheiden bzw. seine Änderungswünsche vorzutragen. Im Angebotspreis enthalten sind zwei kleine Änderungen. Weitergehende Änderungswünsche bzw. Änderungswünsche eines finalen Entwurfes werden nach Zeitaufwand gesondert in Rechnung gestellt. Alle Entwürfe sind auch bei Nichtgefallen kostenpflichtig.

6.PFLICHTEN UND RECHTE DES AUFTRAGGEBERS Für die zeitnahe Abwicklung eines laufenden Projektes verpflichtet sich der Auftraggeber, sich spätestens innerhalb von 3 Tagen zwischen vorgeschlagenen Mustern zu entscheiden oder Änderungen vorzuschlagen. Im Falle des Ausbleibens einer pünktlichen Entscheidung beauftragt der Auftraggeber die Auftragnehmerin, die Entscheidung eigenständig zu treffen. Falls für die pünktliche Abwicklung des Auftrages bzw. die Koordinierung von Handwerkerterminen nötig, genehmigt der Auftraggeber vorab zur fristgerechten und zeitnahen Abwicklung die Inanspruchnahme von Kurierdiensten. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Dateien bzw. Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Eine finanzielle Vergütung überträgt nicht die Eigentums- bzw. Urheberrechte an den Entwürfen. Veränderungen an herausgegebenen Dateien bzw. Layouts sind ohne die Zustimmung der Auftragnehmerin rechtswidrig und werden strafrechtlich verfolgt. Änderungen bleiben ausschließlich der Auftragnehmerin vorbehalten.

7.REFERENZNENNUNG DER AUFTRAGNEHMERIN Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Entwürfe und sonstige Entwicklungen bzw. Aufträge zur Eigenwerbung als Referenz zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt der Auftragnehmerin ausdrücklich die Genehmigung, Fotomaterial von der Ausgangssituation bis zum finalen Abgabestadium des Projektes zu sammeln und zu Werbezwecken zu veröffentlichen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Niederschrift. Die Auftragnehmerin hat das Recht auf Namensnennung auf dem designten Endprodukt.

8.RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUG UND ANNULATION Die Bezahlung des Projekt-Auftrages in Bezug auf die Kosten der reinen Auftragnehmer Leistung erfolgt in 2 Schritten: 50% des jeweiligen Auftragsvolumens gilt als Freigabe und – sofern vereinbart – Fristbeginn. Weitere 50% sind innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung und Abnahme durch den Auftraggeber fällig. Die angebotenen Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten seitens des Kunden unverändert bleiben und richtig sind. Mögliche Änderungen werden in Abstimmung mit dem Kunden getrennt berechnet. Nicht im Auftrag enthaltene Posten wie Mustergebühren, gefahrene Kilometer sowie zusätzliche Stunden für die Beschaffung von Materialien, Möbeln, Accessoires sowie Dekorationen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind nach Leistung sofort zur Zahlung fällig. Im Falle der Einrichtungsbeschaffung durch die Auftragnehmerin, stellt der Auftraggeber für diese Einkäufe den vorher veranschlagten Betrag zur Verfügung. Die Auslage durch die Auftragnehmerin wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für fristgerechte Zahlungen an Handwerksbetriebe und Lieferanten zu sorgen, um Verzögerungen zu vermeiden. Für jede entstehende Verzögerung bezüglich der Beschaffung von für die Fertigstellung des Projektes benötigten Materialien, die durch die verspätete Zurverfügungstellung von monetären Mitteln durch den Auftraggeber entsteht, wird eine mögliche Abgabefrist automatisch um den Zeitraum der entstandenen Verzögerung in ganzen Tagen verlängert. Im Falle eines Zahlungsverzugs schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem zum Zeitpunkt des Verzugsbeginns gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt.

9.AUFTRAGSÄNDERUNG / STORNIERUNG Ist ein Auftrag zustande gekommen, sind keine Stornierungen möglich. Bei zuwiderhandeln ist die Auftragnehmerin dazu berechtigt angefallene Kosten, wie beispielsweise Verwaltungskosten, zu berechnen. Es werden allerdings mindestens 100,00 Euro berechnet. Bei Aufträgen welche bereits im Fertigungsprozess befindlich sind, wird des Weiteren noch eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Netto Warenwertes berechnet. Auftragsänderungen können nur in Abstimmung und unter Berechnung der bereits entstandenen Kosten vorgenommen werden. Hierbei werden jedoch mindestens 100,00 Euro berechnet. Auftragsänderung für Sonderanfertigungen sind nur möglich, wenn sämtliche Kosten übernommen werden welche bis zum Zeitpunkt der Änderung entstanden sind.

 

10.RECHT DES WIDERRUFS Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist läuft nach 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ab. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Kontaktinformationen der Auftragnehmerin findet der Auftraggeber unten.

 

STUDIO JMD INTERIOR DESIGN & ARCHITEKTUR

Jadwiga Maria Damm

Erich-Klabunde-Str.32

34121 Kassel

Tel: 01632022027

Mail: interiordesign@studiojmd.de

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

 

11. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND Für Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und der Auftragnehmerin wird der Sitz des Unternehmens der Auftragnehmerin als Gerichtsstand vereinbart. Allgemein gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

 

STUDIO JMD INTERIOR DESIGN & ARCHITEKTUR, Stand 2024

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